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Leistung

Rechtssichere Website: DSGVO, Impressum, Cookie-Banner

Wir setzen Datenschutz und Pflichtangaben technisch sauber um – von Cookie-Einwilligung über lokale Schriften bis zum Hosting mit Auftragsverarbeitungsvertrag.

Kennen Sie das?

Ich weiß gar nicht, welche Dienste auf unserer Website im Hintergrund Daten an Google und Co. schicken.

Unseren Cookie-Banner hat ein Plugin gebaut. Ob er wirklich richtig funktioniert, kann mir keiner sagen.

Ein Bekannter hat wegen Google Fonts Post vom Anwalt bekommen. Seitdem bin ich bei unserer Seite unsicher.

Das ist enthalten

Was Sie von uns bekommen.

Bestandsaufnahme aller Dienste

Welche Skripte, Schriften, Karten, Videos und Formulare laden Daten von fremden Servern?

Consent-Management

Ein Cookie-Banner, der vor dem Laden fragt, Ablehnen so einfach macht wie Zustimmen und die Wahl speichert.

Lokale Schriften, Zwei-Klick

Schriften vom eigenen Server, Karten und Videos erst nach einem Klick mit kurzem Hinweis auf die Datenübertragung.

Datensparsame Formulare

Verschlüsselte Übertragung, nur nötige Pflichtfelder und ein Datenschutzhinweis direkt am Formular.

Hosting mit AVV

Server in Deutschland oder der EU und ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

Rechtstexte eingebunden

Impressum und Datenschutzerklärung aus Generator oder Kanzlei – technisch korrekt und passend zu den Diensten.

Das Ergebnis

Eine Website, deren Technik nach aktuellem Stand nur dann Daten überträgt, wenn es nötig ist oder Besucher eingewilligt haben – mit Pflichtangaben, die zu den eingesetzten Diensten passen.

Unverbindlich besprechen

So läuft es ab

Schritt für Schritt – ohne Technik-Stress.

  1. 1 Erstgespräch und Website-Check

    Wir klären, welche Website Sie haben, was schon erledigt ist und wo der kostenlose Check Auffälligkeiten zeigt.

  2. 2 Prüfung der Datenflüsse

    Wir erfassen alle eingebundenen Dienste und schlagen vor, was lokal eingebunden, ersetzt oder entfernt wird.

  3. 3 Technische Umsetzung

    Nach Ihrer Freigabe bauen wir um, testen in gängigen Browsern und prüfen, dass vor der Einwilligung nichts nachlädt.

  4. 4 Übergabe der Diensteliste

    Sie erhalten eine Liste aller eingesetzten Dienste – Grundlage für Ihre Datenschutzerklärung und spätere Änderungen.

Kurz & knapp

Um eine Website DSGVO-konform zu machen, müssen vor allem Technik und Pflichtangaben stimmen: keine Datenübertragung ohne Grund oder Einwilligung, ein korrektes Impressum, eine passende Datenschutzerklärung und Hosting mit Auftragsverarbeitungsvertrag. CleenHunter übernimmt die technische Umsetzung nach aktuellem Stand; die Rechtstexte stammen aus einem Generator oder von Ihrer Rechtsberatung.

Seit Mai 2024 steht die Impressumspflicht in § 5 DDG, dem Digitale-Dienste-Gesetz. Auf vielen Firmenwebsites verweist das Impressum trotzdem noch auf das alte Gesetz – ein kleines Detail, das zeigt, wie schnell rechtliche Angaben veralten. Ihre Website DSGVO-konform machen heißt vor allem zweierlei: Die Technik schickt keine Daten ohne Grund oder Einwilligung an Dritte, und die Pflichtangaben sind vollständig und passen zu dem, was tatsächlich auf der Seite läuft.

Wichtig vorab: Wir sind eine Webdesign-Agentur, keine Kanzlei. Wir setzen technisch um, was Datenschutzrecht und Impressumspflicht verlangen, und erklären verständlich, warum. Rechtsberatung im Einzelfall leisten wir nicht.

Website DSGVO-konform machen: Wo es meistens hakt

Die meisten Probleme entstehen nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil vor Jahren jemand ein Plugin oder einen Kartendienst eingebaut hat, ohne die Folgen zu kennen. Typisch sind Schriften, Videos oder Karten, die beim Seitenaufruf direkt von fremden Servern laden und dabei die IP-Adresse der Besucher übertragen, Statistik-Tools, die vor der Einwilligung starten, oder eine Datenschutzerklärung, die Dienste beschreibt, die es längst nicht mehr gibt – und andere verschweigt. Gerichte haben etwa das Einbinden von Google Fonts ohne Einwilligung bereits beanstandet; danach folgten zahlreiche Abmahnschreiben. Mit überschaubarem technischem Aufwand lässt sich dieses Risiko deutlich reduzieren.

Wer übernimmt was?

AufgabeZuständig
Dienste erfassen, Datenflüsse abstellen oder an eine Einwilligung koppelnCleenHunter
Cookie-Banner einrichten und korrekt konfigurierenCleenHunter
Text von Impressum und Datenschutzerklärung erstellenRechtstexte-Generator oder Ihre Rechtsberatung – mit unserer Diensteliste als Grundlage
Rechtstexte einbinden und von jeder Seite erreichbar machenCleenHunter
berufsrechtliche Einzelfragen, Prüfung von AbmahnungenRechtsberatung
Verantwortung als Betreiber der WebsiteIhr Unternehmen

Diese Aufteilung sorgt dafür, dass Technik und Text zusammenpassen – die häufigste Lücke auf Websites, deren Datenschutzerklärung einmal erstellt und nie wieder angefasst wurde. Welche Angaben ins Impressum gehören, erklärt der Ratgeber Impressum: Pflichtangaben für Unternehmen. Übrigens: Der früher übliche Link zur Online-Streitbeilegungsplattform der EU ist seit deren Abschaltung am 20.07.2025 nicht mehr nötig.

Cookie-Banner: so selten wie möglich, so korrekt wie nötig

Nach § 25 TDDDG braucht es eine Einwilligung, wenn Informationen auf dem Gerät der Besucher gespeichert oder dort ausgelesen werden, die für den Betrieb der Seite nicht unbedingt erforderlich sind – etwa für Statistik, Werbung oder eingebettete Fremdinhalte. Kommt Ihre Website ohne solche Dienste aus, braucht sie keinen Banner. Das ist oft die beste Lösung: weniger Datenflüsse, schnellere Seite, kein Hindernis vor dem ersten Klick. Ist ein Banner nötig, muss er tatsächlich steuern, was geladen wird, und auf dem Handy bedienbar bleiben. Die Details stehen im Ratgeber Cookie-Banner: Wann ist er Pflicht?

Berufe mit eigenen Regeln

Für viele Berufe gilt neben der DSGVO eigenes Recht. Arztpraxen nennen Kammer und gesetzliche Berufsbezeichnung und gehen in Formularen besonders vorsichtig mit Gesundheitsdaten um. Versicherungsmakler stellen ihre Erstinformation nach § 15 VersVermV bereit, Immobilienmakler nennen die Aufsichtsbehörde für ihre Erlaubnis nach § 34c GewO, Handwerksbetriebe in der Regel ihre Handwerkskammer. Einen Überblick für Praxen gibt der Ratgeber Pflichtangaben auf der Praxis-Website.

Kein Freifahrtschein: Grenzen und Aufwand

Eine vollkommen abmahnsichere Website gibt es nicht, weil sich Rechtsprechung, Gesetze und eingebundene Dienste ändern. Wir setzen nach aktuellem Stand um und reduzieren das Risiko deutlich. Den Aufwand bestimmen die Zahl der eingebundenen Dienste, das Alter der Technik, ob ein neuer Cookie-Banner nötig ist und ob Formulare oder Buchungssysteme umgebaut werden müssen. Vieles können Sie mit der DSGVO-Checkliste für kleine Unternehmen auch selbst prüfen. Einen schnellen ersten Eindruck liefert der kostenlose Website-Check, der auch den Bereich Recht und DSGVO abdeckt.

Häufige Fragen

Wie mache ich meine Website DSGVO-konform?

Zuerst prüfen Sie, welche Dienste Daten an Dritte übertragen, etwa Schriften, Karten, Videos oder Statistik. Diese werden lokal eingebunden, entfernt oder erst nach Einwilligung geladen. Dazu kommen ein vollständiges Impressum, eine passende Datenschutzerklärung, verschlüsselte Formulare und Hosting mit Auftragsverarbeitungsvertrag.

Welche eingebundenen Dienste sind problematisch?

Kritisch sind vor allem Dienste, die beim Seitenaufruf automatisch Daten an andere Anbieter senden: extern geladene Schriften, eingebettete Videos und Karten, Statistik- und Werbe-Tracking, Social-Media-Plugins und manche Chat- oder Buchungstools. Sie brauchen je nach Fall eine Einwilligung, eine Zwei-Klick-Lösung oder eine datensparsame Alternative.

Wer haftet für Fehler im Impressum oder in der Datenschutzerklärung?

Verantwortlich ist grundsätzlich der Betreiber der Website, also Ihr Unternehmen. Ob Sie sich bei einem Generator-Anbieter, einer Kanzlei oder einer Agentur schadlos halten können, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Deshalb lohnt es sich, Rechtstexte aus verlässlicher Quelle zu nutzen und aktuell zu halten.

Was tun, wenn ich bereits eine Abmahnung erhalten habe?

Nicht ignorieren, aber auch nicht vorschnell unterschreiben oder zahlen. Abmahnungen enthalten Fristen, und vorformulierte Unterlassungserklärungen gehen oft zu weit. Lassen Sie das Schreiben anwaltlich prüfen. Den technischen Mangel, etwa extern geladene Schriften, können wir parallel zügig beheben.

Reicht ein beliebiges Cookie-Banner-Plugin?

Ein Plugin allein reicht nicht, es kommt auf die Einstellungen an. Viele Banner sind falsch konfiguriert: Dienste laden trotzdem vor der Einwilligung, Ablehnen ist versteckt oder die Auswahl wird nicht gespeichert. Entscheidend ist, dass das Banner tatsächlich steuert, was geladen wird – und dass es nur dort erscheint, wo es nötig ist.