Zahnschmerzen am Samstagabend, ein Implantat, das ansteht, oder zehn Jahre ohne Kontrolle aus Angst: Wer nach einer Zahnarztpraxis sucht, hat fast immer einen konkreten Anlass. Eine Website für Zahnärzte holt diese Menschen bei ihrer Frage ab – sachlich, verständlich und im Rahmen dessen, was Heilmittelwerbegesetz und zahnärztliche Berufsordnung erlauben.
Rund um Zahnarzt-Websites halten sich allerdings ein paar hartnäckige Annahmen, die Praxen Patienten kosten. Fünf davon im Faktencheck. Die Grundlagen für alle Heilberufe – Impressum, Datenschutz bei Terminen, Barrierefreiheit – fasst die Seite Website für Arztpraxen zusammen.
„Eine Website für Zahnärzte? Unsere Patienten kommen über Empfehlung.“
Empfehlungen sind wertvoll – aber auch wer empfohlen wurde, googelt die Praxis, bevor er anruft. Bei Implantologie und Prophylaxe vergleichen Patienten sogar gezielt. Wer „Implantat Ablauf“ oder „professionelle Zahnreinigung“ sucht, will eine Antwort auf genau diese Frage. Eine eigene Seite pro Schwerpunkt liefert sie, am besten immer im gleichen Aufbau:
- Für wen die Behandlung infrage kommt – in Alltagssprache
- Ablauf in Schritten, mit Anzahl der Termine und ungefährer Dauer
- Wovon die Kosten abhängen und was die Kasse in der Regel übernimmt
- Welche Alternativen es gibt
- Häufige Fragen und ein Termin-Button am Ende
Dazu kommen ein vollständiges Google Unternehmensprofil mit passenden Kategorien und echten Praxisfotos sowie echte Bewertungen. Beim Antworten gilt die Schweigepflicht: Bestätigen Sie nie, dass jemand bei Ihnen in Behandlung war. Mehr dazu im Ratgeber SEO für Arzt- und Zahnarztpraxen.
Und die Empfehlung selbst läuft längst digital: Wer einer Freundin Ihre Praxis empfiehlt, schickt meist den Link gleich mit. Landet sie auf einer Seite, die seit Jahren niemand angefasst hat, verpufft die beste Empfehlung.
„Als Zahnarzt darf ich online doch kaum etwas sagen.“
Doch – nur eben sachlich. Die Berufsordnung Ihrer Landeszahnärztekammer erlaubt berufsbezogene Informationen. Fachzahnarzt-Bezeichnungen, etwa für Kieferorthopädie oder Oralchirurgie, führen Sie, wenn Sie sie erworben haben. Tätigkeitsschwerpunkte wie Implantologie oder Endodontie können Sie angeben, wenn Sie die Voraussetzungen Ihrer Kammer erfüllen; die Regeln unterscheiden sich je nach Kammerbezirk.
Tabu sind dagegen Erfolgsversprechen wie „feste Zähne an einem Tag – garantiert“ oder „völlig schmerzfrei“ (irreführend nach § 3 HWG), anpreisende Superlative wie „die modernste Praxis der Region“ sowie Rabattaktionen und Gutscheine für Behandlungen, die berufs- und gebührenrechtlich heikel sind.
Zum sachlichen Auftritt gehört ein vollständiges Impressum nach § 5 DDG: die zuständige Landeszahnärztekammer, die Berufsbezeichnung „Zahnärztin“ bzw. „Zahnarzt“ mit dem Staat der Verleihung, die geltende Berufsordnung mit Hinweis, wo sie abrufbar ist, und bei Vertragszahnärzten in der Regel die Kassenzahnärztliche Vereinigung als Aufsichtsbehörde. Die Bundeszahnärztekammer informiert zum Berufsrecht; verbindlich sind die Regeln Ihrer Landeskammer.
„Vorher-Nachher-Bilder sind für Zahnärzte komplett verboten.“
Nicht ganz. Bei medizinisch notwendigen Behandlungen sind Vorher-Nachher-Fotos nicht grundsätzlich verboten. Sie dürfen aber nicht missbräuchlich, abstoßend oder irreführend sein (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 HWG) und brauchen die ausdrückliche, schriftliche Einwilligung der Patientin oder des Patienten, weil Fotos des Gebisses Gesundheitsdaten sind. Für operative Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit verbietet § 11 Abs. 1 Satz 3 HWG vergleichende Vorher-Nachher-Darstellungen gegenüber Laien ganz.
Ob eine ästhetische Zahnbehandlung im Einzelfall darunterfällt, wird unterschiedlich beurteilt. Wenn Sie mit solchen Fotos arbeiten möchten, stimmen Sie das vorher mit Ihrer Kammer oder einer Fachanwältin ab. Hintergründe stehen im Ratgeber Heilmittelwerbegesetz auf der Website.
„Angstpatienten erreicht man nicht über das Internet.“
Im Gegenteil: Menschen mit Zahnbehandlungsangst lesen oft wochenlang, bevor sie sich trauen. Für sie ist die Website der erste, sichere Kontakt – ohne Wartezimmer, ohne Bohrergeräusch. Eine eigene Seite hilft, wenn sie ehrlich und ruhig geschrieben ist: verständnisvoll, ohne Verniedlichung und ohne Versprechen wie „Sie werden nichts spüren“.
Beschreiben Sie den ersten Termin genau: zuerst ein Gespräch, die Untersuchung erst, wenn der Patient bereit ist, ein vereinbartes Stopp-Zeichen. Nennen Sie sachlich, was Sie wirklich anbieten, etwa örtliche Betäubung, Lachgas, Sedierung oder Behandlung in Narkose. Entscheidend ist ein Kontaktweg ohne Telefonat – eine Online-Anfrage für ein reines Kennenlerngespräch senkt die Hemmschwelle deutlich. Ähnlich behutsam funktioniert eine Seite für Familien, die erklärt, wie der erste Zahnarztbesuch eines Kleinkinds abläuft.
„Über Kosten spricht man erst im Behandlungsstuhl.“
Kaum ein Thema verunsichert Patienten so sehr wie die Kosten für Zahnersatz oder Implantate – und wer verunsichert ist, schiebt den Termin auf. Eine allgemeine Erklärseite nimmt Druck aus dem Beratungsgespräch: Was ist ein Heil- und Kostenplan? Wie funktioniert der befundbezogene Festzuschuss der Krankenkasse, und warum erhöht ein lückenlos geführtes Bonusheft den Zuschuss? Was sind privat zu zahlende Mehrleistungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), und wann lohnt sich eine Zusatzversicherung?
Pauschalpreise gehören nicht auf diese Seite, denn die Kosten hängen vom Befund und der gewählten Versorgung ab. Der Satz „Die genaue Aufstellung erhalten Sie vor Behandlungsbeginn schriftlich“ schafft mehr Vertrauen als jede Zahl.
Ähnlich ehrlich sollte die Seite mit dem Notfall umgehen. Am Wochenende sucht niemand Ihre Kostenseite, sondern Hilfe bei Zahnschmerzen. Verlinken Sie deshalb gut sichtbar den zahnärztlichen Notdienst Ihrer Region; er wird meist eigens organisiert, oft über Kammer oder Kassenzahnärztliche Vereinigung.
Und noch etwas zeigt sich im Alltag: Eine Zahnarzt-Website ist nie ganz fertig. Notdienst-Hinweis, Urlaubszeiten, neue ZFA-Stellen und der Prophylaxe-Recall wollen gepflegt werden. Für Kontrolle und Zahnreinigung eignet sich eine Online-Terminbuchung, die keine Beschwerden oder Vorerkrankungen abfragt. CleenHunter plant, schreibt und pflegt Zahnarzt-Websites mit einer festen Ansprechperson. Lassen Sie Ihre aktuelle Seite im kostenlosen Website-Check prüfen oder vereinbaren Sie ein Erstgespräch.
Häufige Fragen
Was gehört auf die Website einer Zahnarztpraxis?
Auf die Startseite gehören Sprechzeiten, Telefon, Online-Termin und der Hinweis auf den regionalen zahnärztlichen Notdienst. Dazu kommen eigene Seiten für Schwerpunkte wie Prophylaxe, Implantologie oder Angstpatienten, eine verständliche Seite zu Kosten und Zuschüssen, das Team, eine Karriereseite und ein Impressum mit Kammerangaben.
Wie zeige ich den zahnärztlichen Notdienst auf der Website?
Verlinken Sie den Notdienst Ihrer Region gut sichtbar auf der Startseite und im Kontaktbereich. Er wird in den meisten Regionen eigens organisiert, oft über die Zahnärztekammer oder die Kassenzahnärztliche Vereinigung. Die 116117 ist der ärztliche Bereitschaftsdienst und nicht automatisch für Zahnschmerzen zuständig.
Darf ein Zahnarzt einen Prophylaxe-Recall per E-Mail oder SMS verschicken?
Ja, wenn die Patientin oder der Patient vorher eingewilligt hat. Die Erinnerung sollte keine Behandlungsdetails enthalten, sondern nur auf den fälligen Termin hinweisen. Bieten Sie in jeder Nachricht eine einfache Möglichkeit, sich wieder abzumelden.
Wie gewinne ich über die Website ZFA und Auszubildende?
Mit einer Karriereseite, die echte Teamfotos, Arbeitszeiten, Fortbildungswege wie ZMP oder Dentalhygiene und eine Bewerbung in zwei Minuten per Handy bietet. Für Schulabgänger lohnt sich eine eigene Ausbildungsseite mit kurzen Sätzen: wie die Ausbildung abläuft, wer betreut und wie die Übernahmechancen aussehen.
Wie gehe ich mit negativen Google-Bewertungen um?
Antworten Sie sachlich, freundlich und ohne Details zur Behandlung. Bestätigen Sie nie, dass die Person bei Ihnen Patient war, denn die Schweigepflicht gilt auch online. Bieten Sie stattdessen ein persönliches Gespräch in der Praxis an. Bewertungen, die gegen die Richtlinien verstoßen, können Sie bei Google melden.