Glossar · einfach erklärt
Cookies
Was Cookies auf Websites sind, welche Arten es gibt und wann Sie vor dem Setzen eine Einwilligung Ihrer Besucher brauchen.
In einem Satz
Cookies sind kleine Textdateien, die eine Website im Browser der Besucher speichert, um sie wiederzuerkennen oder Einstellungen zu merken. Technisch notwendige Cookies sind ohne Einwilligung erlaubt; für alle anderen, etwa zu Statistik- oder Marketingzwecken, verlangt § 25 TDDDG eine vorherige Einwilligung.
Cookies sind kleine Textdateien, die eine Website beim Besuch im Browser speichert. Beim nächsten Seitenaufruf liest die Website sie wieder aus. So kann sie sich zum Beispiel merken, dass jemand eingeloggt ist, was im Warenkorb liegt oder welche Sprache gewählt wurde. Ähnliche Techniken wie der lokale Speicher des Browsers (localStorage) werden rechtlich genauso behandelt.
Warum heißen Cookies eigentlich Cookies?
Der Begriff stammt aus der Programmierung: „Magic Cookies“ nannte man kleine Datenpakete, die zwei Programme austauschen, um sich wiederzuerkennen. Der Browserhersteller Netscape übertrug die Idee Mitte der 1990er-Jahre auf das Web. Mit Keksen haben Cookies also nur den Namen gemeinsam.
Welche Arten von Cookies gibt es?
| Art | Zweck | Einwilligung nötig? |
|---|---|---|
| Technisch notwendig | Warenkorb, Login, Speicherung der Cookie-Auswahl, Sicherheit | nein |
| Funktional | Komfortfunktionen wie gespeicherte Einstellungen oder ein Chat-Fenster | je nach Einzelfall |
| Statistik | Auswertung von Besucherzahlen und Nutzungsverhalten | in der Regel ja |
| Marketing | Werbung, Wiedererkennung über mehrere Websites hinweg | ja |
Außerdem unterscheidet man Erstanbieter-Cookies, die Ihre eigene Website setzt, und Drittanbieter-Cookies, die von eingebundenen Diensten wie Videoplattformen, Kartendiensten oder Werbenetzwerken stammen.
Sind alle Cookies einwilligungspflichtig?
Nein. Nach § 25 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) dürfen Informationen auf dem Gerät der Besucher nur mit deren Einwilligung gespeichert oder ausgelesen werden. Ausgenommen ist, was unbedingt erforderlich ist, damit ein ausdrücklich gewünschter Dienst funktioniert – etwa der Warenkorb oder das Speichern der Cookie-Entscheidung. Werden dabei personenbezogene Daten verarbeitet, gilt zusätzlich die DSGVO. Eine Einwilligung muss freiwillig, informiert und aktiv erteilt werden; vorab angekreuzte Kästchen genügen nicht.
Beispiel: die Website einer Zahnarztpraxis
Eine Zahnarztpraxis bindet ein YouTube-Video, eine Google-Karte und ein Statistik-Tool ein. Alle drei greifen auf das Gerät der Besucher zu und brauchen deshalb eine Einwilligung. Die Praxis prüft, was wirklich nötig ist: Das Video wird erst nach einem Klick geladen, die Karte durch ein Bild mit Link zum Routenplaner ersetzt, und für die Besucherzahlen nutzt sie eine datensparsame Lösung ohne Cookies. Beim ersten Aufruf setzt die Website nun nur noch technisch notwendige Cookies, und der Cookie-Banner kann deutlich schlanker ausfallen oder ganz entfallen.
Worauf sollten Sie bei Cookies achten?
- Prüfen, welche Cookies und Dienste Ihre Website tatsächlich setzt – oft sind es mehr als gedacht.
- Einwilligungspflichtige Dienste erst nach der Zustimmung laden, nicht vorher.
- „Ablehnen“ genauso einfach machen wie „Akzeptieren“.
- Die Datenschutzerklärung auf die eingesetzten Cookies abstimmen.
- Überflüssige Dienste entfernen: Jeder Dienst weniger macht die Website schneller und rechtlich einfacher.
Ob Sie einen Cookie-Banner brauchen und wie er aussehen muss, klärt der Ratgeber Cookie-Banner: Wann ist er Pflicht?. Wie ein Einwilligungstool funktioniert, erklärt der Eintrag Consent-Management-Plattform. Besucherzahlen ohne Datenschutzprobleme erfassen Sie mit den Tipps aus Website-Besucher messen ohne Datenschutzprobleme. Unterstützung bei der Umsetzung bietet unsere Leistung Rechtssichere Website.
Häufige Fragen
Was sind technisch notwendige Cookies?
Technisch notwendig sind Cookies, ohne die ein vom Besucher ausdrücklich gewünschter Dienst nicht funktionieren würde – etwa ein Warenkorb, ein Login oder die Speicherung der Cookie-Entscheidung selbst. Für sie ist keine Einwilligung nötig. Statistik- und Marketing-Cookies gehören nicht dazu, auch wenn sie für den Betreiber nützlich sind.
Wie lange bleiben Cookies gespeichert?
Das hängt vom Cookie ab. Sitzungs-Cookies werden gelöscht, sobald der Browser geschlossen wird. Dauerhafte Cookies haben ein Ablaufdatum, das von wenigen Minuten bis zu mehreren Jahren reichen kann. Besucher können Cookies jederzeit selbst in den Browsereinstellungen löschen.
Brauche ich einen Cookie-Banner, wenn ich nur notwendige Cookies nutze?
In der Regel nicht. Ein Einwilligungsbanner ist nur nötig, wenn Sie einwilligungspflichtige Cookies oder Dienste einsetzen. Über notwendige Cookies informieren Sie in der Datenschutzerklärung. Viele Betriebe kommen mit wenigen, gut gewählten Diensten ganz ohne Banner aus.